Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet wird. Der Energieausweis ermöglicht es einem Interessenten eine Vergleichsbewertung herzustellen. Diese kann so später in die Kauf- oder Mitentscheidung miteinfließen.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Energieeinsparverordnung EnEV
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Stand: 2020

Erbbaurecht

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Grundriss

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