Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der Grundstückseigentümer die Hypothek. Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und stellt für eine finanzierende Bank eine Form der Sicherheit dar. Der Kreditnehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen und dem verpfändeten Grundstück aufgrund der im Grundbuch eingetragenen Hypothek. Zahlt ein Schuldner nicht, kann sich der Gläubiger durch Zwangsvollstreckung aus dem Grundstück befriedigen.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld (§§ 1113 – 1203)
Hypothek (§§ 1113 – 1190)
§ 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
§ 1115 Eintragung der Hypothek

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG/BVerfG

Stand: 2020

Löschungsbewilligung

Für die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch wird eine Bewilligung vorausgesetzt. Dieses Grundpfandrecht dient im Grundbuch als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder Baudarlehen. Soll ein mit Rechten belastetes Grundstück verkauft werden, muss der Erwerber...

Bauträger

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine...

Angebotspreis

Durch ein Angebot, richtet sich ein Anbieter an eine bestimmte Person, ein Unternehmen oder einen Personenkreis und erklärt unter welchen Voraussetzungen er bereit ist, seine Immobilie oder Maklertätigkeit zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich an sein Angebot...